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Hinweise gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG)
Notwendige Unterlagen, die zum Besprechungstermin – sofern
vorhanden und im Einzelfall überhaupt relevant – in zeitlich geordneter Form
mitgebracht oder -bei umfangreichem Material- zuvor in der Anwaltskanzlei eingereicht werden sollten.
Bis auf wenige Ausnahmen ist es auch sinnvoll, wenn die Originale bei Ihren Unterlagen verbleiben und nur Kopien
in unserem Büro eingereicht werden. Bei Zweifeln zur Vorgehensweise setzen Sie sich bitte mit unserem Büro in Verbindung
und fragen nach, welche Unterlagen wann benötigt werden.
1. Allgemein
Kopie oder Original Ihres Rechtsschutzversicherungs-Vertrages
(nebst Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen in Kopie).
2. In Baurechtsfällen:
a. bei Streit mit dem Nachbarn oder Behörden über die Baugenehmigung oder
den Fortgang des Baugeschehens:
- die Baugenehmigung mit allen Anlagen,
- die zur Baugenehmigung eingereichten oder in Bezug genommenen Pläne (z.B. Katasterpläne u.ä.),
- einen Ortsplan mit dem eingezeichneten streitigen Grundstück und Haus,
- bisherigen Schriftverkehr in zeitlich geordneter Reihenfolge nebst Anlagen (sofern der Schriftverkehr nicht alle Punkte
wiedergibt, wäre eine kurze selbst verfasste Aufstellung der Ereignisse aus Ihrer Sicht sinnvoll!).
b. bei Streit mit dem Bauherrn, dem Architekten, dem Unternehmer, dem
Subunternehmer, dem Generalunternehmer, Generalübernehmer über den
Bauvertrag, über Bauverzögerungen, mangelhafte Bauleistungen (Baumängel),
Zahlung oder Nichtzahlung der Abschlags- und Schlußrechnungen:
- den Bauvertrag (den Architektenvertrag, den Subunternehmervertrag, usw.),
- das/die Leistungsverzeichnis/e,
- das/die Abnahmeprotokoll/e,
- den Baufristenplan,
- Planungsunterlagen,
- alle streitigen Rechnungen,
- alle Behinderungsanzeigen (evtl. beider Seiten),
- bisherigen Schriftverkehr in zeitlich geordneter Reihenfolge nebst Anlagen (sofern der Schriftverkehr nicht alle Punkte
wiedergibt, wäre eine kurze selbst verfasste Aufstellung der Ereignisse aus Ihrer Sicht sinnvoll!).
[nach oben]
3. In Verkehrsunfallfällen:
a. bei Verkehrsunfällen: (WICHTIG: grundsätzlich sollten Sie
weder gegenüber Versicherungen noch Behörden, Polizei u.ä., irgendwelche
Äußerungen zum Unfallgeschehen machen, bevor Sie nicht mit Ihrem Anwalt
gesprochen haben. Ausnahme: Sie wollen ohne Versicherungen mit dem Unfallgegner
den Schaden allein regulieren! Weitere Informationen können Sie auf meiner Internetseite unter "Tipps & Neues >
Tipps zum Verhalten am Unfallort" finden!)
- den von Ihnen ausgefüllten Unfallerfassungsbogen (den Sie als Blanko-Formular auf meiner Internet-Seite
unter "Tipps & Neues" finden und herunterladen können),
- Ihren Führerschein,
- Ihren Fahrzeugschein,
- behördliche Verfügungen (Bußgeld-, Verwarnungsgeldbescheide),
- alle polizeilichen Mitteilungen vom Unfallgeschehen,
- Daten von möglichen Zeugen,
- Fotos oder Skizzen vom Unfallgeschehen (als Kopien, Abzüge oder auf Datenträger),
- ärztliche Atteste oder Berichte von Verletzungen (WICHTIG: falls Sie oder Ihre Mitfahrer durch den Unfall verletzt worden sind
oder sich eine zuvor bereits vorhandene Verletzung verschlimmert hat, bitte unverzüglich -wenn möglich unmittelbar nach dem Unfall-
einen Arzt aufsuchen!),
- Gutachten einer Werkstatt über den Schaden am Fahrzeug (hier sollten Sie auf jeden Fall vorher mit Ihrem Anwalt sprechen, ob ein solches Gutachten eingeholt werden sollte!)
- bisherigen Schriftverkehr in zeitlich geordneter Reihenfolge nebst Anlagen (sofern der Schriftverkehr nicht alle Punkte
wiedergibt, wäre eine kurze selbst verfasste Aufstellung der Ereignisse aus Ihrer Sicht sinnvoll!).
b. bei Verkehrsverstößen, Bsp.: verbotswidriges Parken, zu schnelles
Fahren, Verkehrsunfallflucht, Fahren ohne Führerschein, Fahren unter Drogen
oder Alkohol, Körperverletzung durch Fahrzeug, u.ä.: (WICHTIG: grundsätzlich
sollten Sie weder gegenüber Versicherungen noch Behörden, Polizei u.ä., irgendwelche Äußerungen zum Unfallgeschehen oder Ihrem vermeintlichen
Verkehrsverstoss machen, bevor Sie nicht mit Ihrem Anwalt gesprochen haben!)
- Ihren Führerschein,
- Ihren Fahrzeugschein,
- alle behördliche Verfügungen (Bußgeld-, Verwarnungsgeldbescheide),
- alle polizeilichen und staatsanwaltlichen Mitteilungen,
- Daten von möglichen Zeugen,
- bisherigen Schriftverkehr in zeitlich geordneter Reihenfolge (sofern der Schriftverkehr nicht alle Punkte
wiedergibt, wäre eine kurze selbst verfasste Aufstellung der Ereignisse aus Ihrer Sicht sinnvoll!).
[nach oben]
4. In Verwaltungsrechtsfällen:
- Ihren ursprünglichen Antrag an die Behörde,
- den daraufhin ergangenen Bescheid der Behörde,
- Ihren Widerspruch gegen den Bescheid der Behörde,
- den Widerspruchsbescheid der Behörde,
- bisherigen Schriftverkehr in zeitlich geordneter Reihenfolge mit allen
relevanten Anlagen (sofern der Schriftverkehr nicht alle Punkte
wiedergibt, wäre eine kurze selbst verfasste Aufstellung der Ereignisse aus Ihrer Sicht sinnvoll!).
[nach oben]
5. in Arbeitsrechtsfällen:
a. allgemeine Arbeitsrechtsangelegenheiten (z.B. Streit um Lohnzahlung, Abmahnungen,
Urlaubsgewährung, Krankheiten, Arbeitszeitregelungen, Teilzeitanspruch, u.ä.)
- den Arbeitsvertrag (nebst eventuell vorhandener Anlagen und Änderungen),
- (sofern vorhanden) eine Kopie des eventuell zusätzlich geltenden Tarifvertrages,
- alle erhaltenen Abmahnungen,
- die letzten drei monatlichen Verdienstbescheinigungen (zumindest die letzte),
- bisherigen Schriftverkehr in zeitlich geordneter Reihenfolge (sofern der Schriftverkehr nicht alle Punkte
wiedergibt, wäre eine kurze selbst verfasste Aufstellung der Ereignisse aus Ihrer Sicht sinnvoll!).
b. in Kündigungsschutzsachen (Bitte beachten Sie als Arbeitnehmer:
Im Regelfall haben Sie als Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung nur 3 Wochen Zeit,
beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen!)
- den Arbeitsvertrag (nebst eventuell vorhandener Anlagen und Änderungen),
- (sofern vorhanden) eine Kopie des eventuell zusätzlich geltenden Tarifvertrages,
- alle (!) erhaltenen Abmahnungen,
- alle (!) erhaltenen Kündigungen
- die letzten drei monatlichen Verdienstbescheinigungen (zumindest die letzte),
- bisherigen Schriftverkehr in zeitlich geordneter Reihenfolge (sofern der Schriftverkehr nicht alle Punkte
wiedergibt, wäre eine kurze selbst verfasste Aufstellung der Ereignisse aus Ihrer Sicht sinnvoll!).
[nach oben]
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