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Hinweise gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG)

Notwendige Unterlagen, die zum Besprechungstermin – sofern vorhanden und im Einzelfall überhaupt relevant – in zeitlich geordneter Form mitgebracht oder -bei umfangreichem Material- zuvor in der Anwaltskanzlei eingereicht werden sollten. Bis auf wenige Ausnahmen ist es auch sinnvoll, wenn die Originale bei Ihren Unterlagen verbleiben und nur Kopien in unserem Büro eingereicht werden. Bei Zweifeln zur Vorgehensweise setzen Sie sich bitte mit unserem Büro in Verbindung und fragen nach, welche Unterlagen wann benötigt werden.

1. Allgemein

Kopie oder Original Ihres Rechtsschutzversicherungs-Vertrages (nebst Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen in Kopie).

2. In Baurechtsfällen:

a.  bei Streit mit dem Nachbarn oder Behörden über die Baugenehmigung oder den Fortgang des Baugeschehens

- die Baugenehmigung mit allen Anlagen,
- die zur Baugenehmigung eingereichten oder in Bezug genommenen Pläne (z.B. Katasterpläne u.ä.), 
- einen Ortsplan mit dem eingezeichneten streitigen Grundstück und Haus,
- bisherigen Schriftverkehr in zeitlich geordneter Reihenfolge nebst Anlagen (sofern der Schriftverkehr nicht alle Punkte wiedergibt, wäre eine kurze selbst verfasste Aufstellung der Ereignisse aus Ihrer Sicht sinnvoll!).

b.  bei Streit mit dem Bauherrn, dem Architekten, dem Unternehmer, dem Subunternehmer, dem Generalunternehmer, Generalübernehmer über den Bauvertrag, über Bauverzögerungen, mangelhafte Bauleistungen (Baumängel), Zahlung oder Nichtzahlung der Abschlags- und Schlußrechnungen:

- den Bauvertrag (den Architektenvertrag, den Subunternehmervertrag, usw.), 
- das/die Leistungsverzeichnis/e, 
- das/die Abnahmeprotokoll/e,
- den Baufristenplan, 
- Planungsunterlagen, 
- alle streitigen Rechnungen, 
- alle Behinderungsanzeigen (evtl. beider Seiten), 
- bisherigen Schriftverkehr in zeitlich geordneter Reihenfolge nebst Anlagen (sofern der Schriftverkehr nicht alle Punkte wiedergibt, wäre eine kurze selbst verfasste Aufstellung der Ereignisse aus Ihrer Sicht sinnvoll!).

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3. In Verkehrsunfallfällen:

a.  bei Verkehrsunfällen: (WICHTIG: grundsätzlich sollten Sie weder gegenüber Versicherungen noch Behörden, Polizei u.ä., irgendwelche Äußerungen zum Unfallgeschehen machen, bevor Sie nicht mit Ihrem Anwalt gesprochen haben. Ausnahme: Sie wollen ohne Versicherungen mit dem Unfallgegner den Schaden allein regulieren! Weitere Informationen können Sie auf meiner Internetseite unter "Tipps & Neues > Tipps zum Verhalten am Unfallort" finden!)

- den von Ihnen ausgefüllten Unfallerfassungsbogen (den Sie als Blanko-Formular auf meiner Internet-Seite unter "Tipps & Neues" finden und herunterladen können),
- Ihren Führerschein,
- Ihren Fahrzeugschein,
- behördliche Verfügungen (Bußgeld-, Verwarnungsgeldbescheide),
- alle polizeilichen Mitteilungen vom Unfallgeschehen,
- Daten von möglichen Zeugen,
- Fotos oder Skizzen vom Unfallgeschehen (als Kopien, Abzüge oder auf Datenträger),
- ärztliche Atteste oder Berichte von Verletzungen (WICHTIG: falls Sie oder Ihre Mitfahrer durch den Unfall verletzt worden sind oder sich eine zuvor bereits vorhandene Verletzung verschlimmert hat, bitte unverzüglich -wenn möglich unmittelbar nach dem Unfall- einen Arzt aufsuchen!),
- Gutachten einer Werkstatt über den Schaden am Fahrzeug (hier sollten Sie auf jeden Fall vorher mit Ihrem Anwalt sprechen, ob ein solches Gutachten eingeholt werden sollte!)
- bisherigen Schriftverkehr in zeitlich geordneter Reihenfolge nebst Anlagen (sofern der Schriftverkehr nicht alle Punkte wiedergibt, wäre eine kurze selbst verfasste Aufstellung der Ereignisse aus Ihrer Sicht sinnvoll!).

b.  bei Verkehrsverstößen, Bsp.: verbotswidriges Parken, zu schnelles Fahren, Verkehrsunfallflucht, Fahren ohne Führerschein, Fahren unter Drogen oder Alkohol, Körperverletzung durch Fahrzeug, u.ä.: (WICHTIG: grundsätzlich sollten Sie weder gegenüber Versicherungen noch Behörden, Polizei u.ä., irgendwelche Äußerungen zum Unfallgeschehen oder Ihrem vermeintlichen Verkehrsverstoss machen, bevor Sie nicht mit Ihrem Anwalt gesprochen haben!)

- Ihren Führerschein,
- Ihren Fahrzeugschein,
- alle behördliche Verfügungen (Bußgeld-, Verwarnungsgeldbescheide),
- alle polizeilichen und staatsanwaltlichen Mitteilungen,
- Daten von möglichen Zeugen,
- bisherigen Schriftverkehr in zeitlich geordneter Reihenfolge (sofern der Schriftverkehr nicht alle Punkte wiedergibt, wäre eine kurze selbst verfasste Aufstellung der Ereignisse aus Ihrer Sicht sinnvoll!).

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4. In Verwaltungsrechtsfällen:

- Ihren ursprünglichen Antrag an die Behörde,
- den daraufhin ergangenen Bescheid der Behörde,
- Ihren Widerspruch gegen den Bescheid der Behörde,
- den Widerspruchsbescheid der Behörde,
- bisherigen Schriftverkehr in zeitlich geordneter Reihenfolge mit allen relevanten Anlagen (sofern der Schriftverkehr nicht alle Punkte wiedergibt, wäre eine kurze selbst verfasste Aufstellung der Ereignisse aus Ihrer Sicht sinnvoll!).

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5. in Arbeitsrechtsfällen:

a.  allgemeine Arbeitsrechtsangelegenheiten (z.B. Streit um Lohnzahlung, Abmahnungen, Urlaubsgewährung, Krankheiten, Arbeitszeitregelungen, Teilzeitanspruch, u.ä.)

- den Arbeitsvertrag (nebst eventuell vorhandener Anlagen und Änderungen),
- (sofern vorhanden) eine Kopie des eventuell zusätzlich geltenden Tarifvertrages,
- alle erhaltenen Abmahnungen,
- die letzten drei monatlichen Verdienstbescheinigungen (zumindest die letzte),
- bisherigen Schriftverkehr in zeitlich geordneter Reihenfolge (sofern der Schriftverkehr nicht alle Punkte wiedergibt, wäre eine kurze selbst verfasste Aufstellung der Ereignisse aus Ihrer Sicht sinnvoll!).

b.  in Kündigungsschutzsachen (Bitte beachten Sie als Arbeitnehmer: Im Regelfall haben Sie als Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung nur 3 Wochen Zeit, beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen!)

- den Arbeitsvertrag (nebst eventuell vorhandener Anlagen und Änderungen),
- (sofern vorhanden) eine Kopie des eventuell zusätzlich geltenden Tarifvertrages,
- alle (!) erhaltenen Abmahnungen,
- alle (!) erhaltenen Kündigungen
- die letzten drei monatlichen Verdienstbescheinigungen (zumindest die letzte),
- bisherigen Schriftverkehr in zeitlich geordneter Reihenfolge (sofern der Schriftverkehr nicht alle Punkte wiedergibt, wäre eine kurze selbst verfasste Aufstellung der Ereignisse aus Ihrer Sicht sinnvoll!).

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Stand: 16. Dezember 2022